StVO § 5 Abs 2 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomattest, Verweigerung; Verabredung zu Alkotest nach Transport ins Krankenhaus; zumutbare Wartezeit)
VwGH 18. 6. 2007, 2007/02/0170
Es erscheint keineswegs „gesetzesfremd“, eine „Verabredung“ zu einem Alkotest - hier nach dem Transport des Bf ins Krankenhaus - zu treffen (zu einem solchen Fall VwGH 11. 8. 2006, 2005/02/0290 = ZfVB 2007/1321). Nach diesem Erk erfüllt das Verlassen des Krankenhauses ohne Rückfrage den Tatbestand des § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO. Im Beschwerdefall war das Abwarten des Eintreffens der Polizeiorgane mit dem Alkomaten zweifellos „zumutbar“ (dazu VwGH 27. 2. 2007, 2007/02/0019), sind doch diese nach kurzer Zeit im Krankenhaus erschienen. Abweisung.