StbG § 10 Abs 1 Z 2 (Verleihung der Staatsbürgerschaft, Voraussetzungen, keine rechtskräftige gerichtliche Verurteilung durch inländisches oder ausländisches Gericht wegen Vorsatztat, Freiheitsstrafe von mehr als drei Monate)
§ 10 Abs 1 Z 4 (Anhängigkeit bestimmter Verfahren wegen Verdachtes der Begehung einer mit Freiheitsstrafe bedrohten Vorsatztat)