StbG § 10 Abs 1 Z 6 (Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft; bejahende Einstellung zur Republik und keine Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit; gravierende Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, für negative Prognose ausreichend)
VwGH 27. 2. 2007, 2004/01/0046