MRK: Art 8 (Schutz des Privat- und Familienlebens)
BDG 1979 § 10 Abs 4 Z 4 (provisorisches Dienstverhältnis, Kündigung, Kündigungsgründe; kein pflichtwidriges Verhalten eines Exekutivbeamten, private Beziehung zu einer Prostituierten, Zurverfügungstellung der Wohnung)