Bgld KAG 2000: § 5 Abs 3 Z 1 lit b idF LGBl 2005/82 (Errichtungsbewilligung für Krankenanstalten in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums; Bedarfsprüfung)
VwGH 19. 6. 2007, 2005/11/0195
1. Mit dem angef B vom 24. 5. 2005 wies die bel Beh gemäß den
§§ 1 und 5 des Bgld KAG 2000 das Ansuchen der bf Partei um Erteilung der krankenanstaltenrechtlichen Errichtungsbewilligung für das an dem näher bezeichneten Standort in Bruckneudorf in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums zu betreibende Institut für physikalische Medizin (erneut) ab.