FSG § 24 Abs 4 (Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens bei Bedenken, ob Voraussetzungen der gesundheitlichen Eignung noch gegeben sind; Entziehung der Lenkberechtigung
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bis zur Befolgung der Anordnung, wenn Aufforderungsbescheid, sich ärztlich untersuchen zu lassen oder erforderliche Befunde zu erbringen, keine Folge geleistet wird)