Krnt JagdG 2000: § 61 Abs 2a lit d (Verbot von Lockfütterungen, Kirrungen; Begriff, Zweck des Anlockens muss nicht nur das Erlegen sein)
VwGH 14. 11. 2006, 2003/03/0212
Nicht jedes Füttern von Rotwild außerhalb genehmigter Fütterungsanlagen ist schon das Betreiben einer Lockfütterung, wobei jedoch nicht notwendig vorausgesetzt wird, dass das Ankirren in der Absicht vorgenommen wurde, das angelockte Wild zu erlegen, zumal die nachteiligen Folgen des Ankirrens - eine zu Kirrzwecken nur vorübergehend vorgenommene Saftfuttervorlage kann, wenn sie beendet wird, zu starken Wildschäden am Wald führen (Anderluh/Havranek, Krnt Jagdrecht4 (2002) Anm 8, 11 und 12 zu § 61 K-JG) - unabhängig von einem allfälligen Abschuss eintreten können (VwGH 21. 4. 1999, 98/03/0323; 28. 3. 2006, 2006/03/0042 = ZfVB 2007/892).