NAG § 1 Abs 2 Z 1 (Anwendungsbereich, vorläufige asylrechtliche Aufenthaltsberechtigung; keine Anwendung auf Asylwerber; kein Aufenthaltstitel)
VwGH 14. 6. 2007, 2007/18/0287
1. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für seine Erledigung wesentlichen Punkten jenem, der dem hg Erk vom 8. 11. 2006, 2006/18/0315, zugrunde lag. Auch im vorliegenden Fall war der Bf, was von der Beschwerde nicht in Abrede gestellt wird, im Zeitpunkt der Erlassung des angef B nach asylrechtlichen Bestimmungen zum Aufenthalt im Bundesgebiet (vorläufig) berechtigt, sodass das NAG für ihn nicht gilt (vgl § 1 Abs 2 Z 1 leg cit).