FPG § 60 Abs 2 Z 8 (Rückkehrverbot, befristetes; Verstoß gegen das AuslBG; Gefälligkeitsdienst als Koch, keiner; großes öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf dem Gebiet des Arbeitsmarktes)
§ 62 (ebenso)
VwGH 15. 5. 2007, 2007/18/0197