FPG § 2 Abs 4 Z 11 (begünstigter Drittstaatsangehöriger; Ehemann einer österreichischen Staatsbürgerin; Niederlassung in Deutschland; Rückkehr nach Österreich)
§ 9 Abs 1 Z 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Zuständigkeit der Berufungsbehörde; begünstigter Drittstaatsangehöriger; Ehemann einer österreichischen Staatsbürgerin; Niederlassung in Deutschland; Rückkehr nach Österreich)