AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, Begriff, Asylrelevanz, keine, Bedrohung eines Geldschuldners durch Kriminelle, Mafia; Türkei)