AsylG 1997 § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; zeitlicher Konnex zwischen Bedrohung und Flucht)
VwGH 30. 5. 2007, 2006/19/0268
Bei ihrer Befragung vor dem Bundesasylamt gab die Bf an, dass ihr aus Aserbaidschan gebürtiger Ehemann im Zuge des armenisch-aserbaidschanischen Krieges Personen aus Armenien geholfen habe, nach Aserbaidschan zu gelangen. Im Jahre 1994 habe er deswegen eine Ladung von der Miliz erhalten. Nach dieser Ladung durch die Miliz sei die Familie der Bf Schikanen durch ihre Nachbarn ausgesetzt gewesen. Die Kinder hätten Probleme in der Schule bekommen. Der Ehemann der Bf sei 1996 an einem Herzinfarkt verstorben. Aufgrund Grund der Gefahren, die ihren Kindern in Armenien gedroht hätten, und in Ermangelung einer gesicherten Zukunft für ihre Kinder sei die Bf zusammen mit diesen im Jahre 2000 aus Armenien ausgereist.