FrG 1997: § 10 Abs 4 (keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration; Witwer nach Ehe mit österreichischer Staatsbürgerin)
§ 14 Abs 2 (Inlandsantragstellung, ausnahmsweise, keine; begünstigter Angehöriger; Tod der österreichischen Ehefrau)