BDG 1979 § 10 Abs 4 Z 4 (provisorisches Dienstverhältnis, Kündigung, Kündigungsgründe, pflichtwidriges Verhalten, kein, Exekutivbeamter, private Beziehung zu einer Prostituierten, Zurverfügungstellung der Wohnung)
§ 43 Abs 2 (Dienstpflichten, allgemeine, Vertrauen der Allgemeinheit, außerdienstliches Verhalten, Dienstbezug)