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VwGH 25. 5. 2007, 2003/12/0100 (Dienstrecht)

JudikaturDienstrechtZfV 2008/33ZfV 2008, 51 Heft 1 v. 7.3.2008

GehG § 121 Abs 1 Z 1 (Verwendungsgruppenzulage, Voraussetzungen; Referentin der Verwendungsgruppe B, Vollziehung von Teilen des Luftfahrtrechts)

VwGH 25. 5. 2007, 2003/12/0100

1. Betreffend die auf dem Arbeitsplatz der Bf notwendigen Rechtskenntnisse ist vorauszuschicken, dass sie - uzw im gesamten Umfang ihres Tätigkeitsbereiches - nur einen kleinen Teil aus den Stoffgebieten des juristischen Studiums (Teile des Luftfahrtrechts als einem Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechtes iVm dem - zT - anzuwendenden in Betracht kommenden Verfahrensrecht) zu vollziehen hatte. Das erfüllt (für sich allein betrachtet) bei weitem nicht die erforderliche Tatbestandsvoraussetzung für die Gebührlichkeit der Verwendungsgruppenzulage, mag die Bf auch auf dem dargestellten Spezialgebiet aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit und Fortbildung vertiefte Kenntnisse aufgewiesen haben. Auch ersetzt eine weit gehende Eigenverantwortlichkeit bei der Besorgung dieses Teilbereiches das dargestellte Manko nicht, wobei allerdings alle B der Bf einer (nachträglichen) Kontrolle im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht unterzogen wurden.

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