Vlbg BauG: § 2 Abs 1 lit k (Nachbar, Begriff; Eigentümer eines fremden Grundstücks, in Naheverhältnis zum Baugrundstück, dass mit Auswirkungen des geplanten Bauwerks zu rechnen; mittelbare Auswirkungen; Vereinshaus)
§ 8 (Immissionsschutz; Bauwerke, Maschinen, kein Verwendungszweck, der eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung des Nachbarn erwarten lässt)