NÖ BauO: § 33 Abs 1 (Bauwerk, Ausführung und Erhaltung im konsensgemäßen Zustand; Verpflichtung des Eigentümers; Nichtfertigstellung erfasst)
§ 33 Abs 2 (ebenso, Nichteinhaltung; Auftrag zur Behebung des Baugebrechens)
§ 35 Abs 1 (Sicherungsmaßnahmen)