AWG 2002 § 75 Abs 1 (Überprüfungspflichten und -befugnisse; LH hat Abfallersterzeuger von gefährlichen Abfällen, ausgenommen Problemstoffen, Abfallsammler und -behandler regelmäßig zu überprüfen)
§ 75 Abs 2 (ebenso; BMLFUW obliegt Überprüfung von Verpflichtungen, die ua durch eine V gemäß § 14 betreffend Verpackungen festgelegt sind)