Die jüngst veröffentlichte Abfallmitteilung der Kommission unternimmt den Versuch einer Aufarbeitung der Gemeinschaftsrechtsprechung zum Abfallbegriff und will damit eine bessere Abgrenzung von Abfällen gegenüber Haupt- und Nebenprodukten ermöglichen. Die Anwendbarkeit der EU-Abfallnormen entscheidet darüber, unter welchen Bedingungen ein bestimmter Stoff innerhalb der Gemeinschaft frei zirkulieren darf. Der vorliegende Beitrag1) nimmt die Abfallmitteilung zum Anlass einer umfassenden Diskussion des Abfallbegriffs und der Grundlagen und Bedingungen des freien Verkehrs von Abfällen. Abschließend werden einige praktisch häufige Fälle der Beschränkung des freien Verkehrs von Abfällen und abfallnahen Produkten besprochen.