OÖ ROG: § 3 Abs 1 (Raumordnungsziele, Wirkung; Ausrichtung aller raumbedeutsamen Maßnahmen in der Vollziehung von Landesgesetzen an ihnen)
§ 37 (Flächenwidmungsplan, Wirkung; sinngemäße Geltung des § 3)
§ 40 Abs 8 (bauliche Anlage, Ausführung oder Verwendung entgegen dem Gesetz; Auftrag zur Herstellung des rechtmäßigen Zustands; Verwendung eines Gebäudes auf Grünland-Sonderwidmung Ausflugsgasthaus, Fremdenverkehrsbetrieb für Wohnnutzung; Anwendung des gelindesten Mittels durch den konkret erteilten Auftrag)