Stmk BauG 1995: § 103 (Hochhaus, Aufträge an Eigentümer; nicht an eine Wohnungseigentümergemeinschaft, an die einzelnen Wohnungseigentümer)
Stmk FeuerpolG: § 7 Abs 3 (Gefahr, Auftrag an Eigentümer; im Falle Wohnungseigentum an die einzelnen Eigentümer, nicht die Eigentümergemeinschaft)