AM-VO § 2 Abs 8 (Begriffsbestimmungen; Selbstfahrende Arbeitsmittel; motorisch angetriebene Fahrzeuge die nach Verwendungszweck für Durchführung von Arbeitsvorgängen bestimmt sind; „Elektro-Deichselhubwagen“)
§ 5 Abs 1 (Gefahr für Sicherheit und Gesundheit bei Verwendung eines Arbeitsmittels, Unterweisungspflicht der Arbeitgeber/innen)