VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit; keine fortdauernde rechtliche Betroffenheit durch die Verweigerung der Zulassung eines Deutschen zum Humanmedizinstudium im Sommersemester 2004 nach Änderung des Zulassungsrechts im Jahr 2005, dessen Bedingungen nunmehr zu erfüllen sind; keine bloß feststellende Entscheidungsbefugnis des VwGH)
2004/10/0213, 15. 12. 2006