Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994: § 6 Abs 1 Z 3 (Taxilenkerausweis, Vertrauenswürdigkeit nachweislich in den letzten fünf Jahren vor Ausstellung; Beobachtungszeitraum, Wohlverhalten)
§ 13 Abs 2 (Entziehung des Taxilenkerausweises, Vergehen der Veruntreuung in einem Paketzustelldienst)