FrPolG: § 65 Abs 1 (Aufhebung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes; Änderung der maßgebenden Umstände; Drogenabhängigkeit; Strafhaft; Wohlverhalten in Freiheit; Wiederholungsgefahr)
2006/18/0504, 16. 1. 2007
1. Nach der hg Rsp kann ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes nur dann zum Erfolg führen, wenn sich seit der Erlassung der Maßnahme die dafür maßgebenden Umstände zugunsten des Fremden geändert haben, wobei im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag auch auf die nach der Verhängung des Aufenthaltsverbotes eingetretenen und gegen die Aufhebung dieser Maßnahme sprechenden Umstände Bedacht zu nehmen ist. Weiters kann bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes die Rechtmäßigkeit des B, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden (VwGH 5. 9. 2006, 2006/18/0174).