FrPolG: § 60 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Scheinehe; großes öffentliches Interesse an der Verhinderung des Rechtsmissbrauches; Ermessensübung; Determinanten)
2006/18/0499, 16. 1. 2007
Die Beschwerde bringt vor, dass die bel Beh das ihr eingeräumte Ermessen zugunsten des Bf hätte übern müssen. Um ein Aufenthaltsverbot gem § 60 FPG erlassen u können, müssten „bestimmte zusätzliche Voraussetzungen, die kumulativ zu einer Scheinehe vorliegen müssen“, erfüllt sein und „eine schwerwiegende Gefährdung der öff Ordnung“ vorliegen. Beides sei jedoch von der bel Beh in keiner Weise konkretisiert worden. Zum einen stelle das Fehlen der Feststellungen über die zusätzlichen negativen Voraussetzungen eine unrichtige Ermessensentscheidung und zum anderen „die Behauptung, dass eine schwerwiegende Gefährdung der öff Ordnung dadurch gewährleistet sei, eine unrichtige Prognoseentscheidung dar“.