Krnt OrtsbildpflegeG 1990: § 3 Abs 1 (Anwendungsbereich; Bereiche der Gemeinde, die nicht zur freien Landschfat gehören)
§ 5 Abs 1 (Ortsbildschutzverordnung; zum Schutz des erhaltenswerten Ortsbildes oder der Schaffung eines erhaltenswerten Ortsbildes; Erklärung von Maßnahmen als Anzeigepflichtig)