UWG § 28a (Werbeverbot unter anderem für Eintragungen in Verzeichnisse mit Korrekturangeboten ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt; Verstoß, Begehungsdelikt; kein Inlandsbezug; Versenden von Angebotsformularen vom Inlandssitz an ausschließlich ausländische Unternehmen)