VVG § 4 Abs 1 (Arbeitsleistung, Naturalleistung, Vollstreckung; Bewerkstelligung auf Kosten des Verpflichteten nach vorheriger Androhung; Kanalanschlussverpflichtung, Nichterfüllung; Auftrag nach dem Materiengesetz, einen Bauentwurf vorzulegen, Vollstreckung der Anschlussverpflichtung setzt Erteilung dieses Auftrages voraus)