VwGG § 46 Abs 1 (Wiedereinsetzung, Verschulden, Kanzleibedienstete eines Rechtsanwalts; keine Sorgfaltspflichtverletzung des Rechtsanwaltes, manipulatives Versehen bei der Postaufgabe)
VwGH 2006/03/0149, 14. 11. 2006
1. Unterläuft einem sonst immer zuverlässig arbeitenden Angestellten eines RA erst im Zuge der Kuvertierung oder Postaufgabe ein Fehler, so stellt dies ein unvorhergesehenes Ereignis dar. Die Kontrolle, ob eine erfahrene und zuverlässige Kanzleikraft diese rein manipulativen Tätigkeiten auch tatsächlich ausführt, ist dem RA aber nicht zumutbar, will man nicht seine Sorgfaltspflicht überspannen. Ein RA kann vielmehr rein technische Vorgänge beim Abfertigen von Schriftstücken ohne nähere Beaufsichtigung einer verlässlichen Kanzleikraft überlassen (VwGH 15. 3. 2006, 2006/18/0045).