VwGG: § 34 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Nichtpartei in straßenrechtlichem Verfahren, an die der Bescheid auch nicht adressiert wurde).
VwGH 2005/05/0097, 10. 10. 2006
1. Der Gesetzgeber hat hier bewusst der Beh die Möglichkeit eingeräumt, schon aufgrund des Begehrens eines bloß Beteiligten ein Feststellungsverfahren durchzuführen, ohne dass diesem Beteiligten aus diesem Grunde Parteistellung zukommt (VwGH 23. 1. 1996, 96/05/0011; 19. 3. 2002, 2001/05/0315). In seinem Beschluss vom 21. 5. 1996, 96/05/0012 (ebenfalls zum Krnt StrG), hat der VwGH ergänzend klargestellt, dass in einem Verfahren betreffend die Feststellung der Öffentlichkeit einer Straße gem § 2 Abs 1 lit b Krnt StrG nur dem Eigentümer der Straße ein Rechtsanspruch auf Öffentlichkeitserklärung zukommt.