StVO § 24 Abs 1 lit o (Halte- und Parkverbote; Fußgänger, insbesondere auch Personen mit Kinderwagen oder Behinderte mit Rollstuhl, an der Benützung eines Gehsteiges, eines Gehweges oder eines Geh- und Radweges gehindert sind; Geltung für Abstellen auf dem Gehsteig, keine)
VwGH 2006/02/0234, 19. 12. 2006