ASVG § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Tätigkeiten auf einem Weihnachtsmarkt und bei Inventuren; Einflussnahme des Beschäftigten auf seine Arbeitszeit, als isoliertes Moment nicht von allein entscheidender Bedeutung; im vorliegenden Fall im Wesentlichen durch die betrieblichen Notwendigkeiten determiniert; generelle Vertretungsbefugnis, nach den wahren Verhältnissen zu beurteilen; tatsächlicher Nichtgebrauch einer vertraglich vorgesehenen Vertretungsbefugnis, zu berücksichtigender)