ASVG § 223 (Eintritt des Versicherungsfalles; Stichtag, für die Prüfung der Voraussetzungen maßgeblicher; Antragsbegehren richtet sich nicht auf bestimmten Stichtag, Abspruch über Antrag gilt für jenen Zeitraum, in dem die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse keine Änderung erfahren)
§ 253c (Gleitpension; ebenso)