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VwGH 2005/07/0171, 7. 12. 2006 (Grundverkehrsrecht)

JudikaturVwGHZfV 2007/1917ZfV 2007, 853 Heft 4 v. 13.9.2007

Tir HöfeG: § 5 Abs 1 (Bewilligung zur Abtrennung von Bestandteilen eines geschlossenen Hofes; Voraussetzungen; ua muss der Hof nach der Abtrennung zur Erhaltung einer Familie von mindestens 5 Köpfen noch hinreichen; finanzieller Aufwand zur Erhaltung muss feststehen; antragsbefugt ist jeder, der rechtliches Interesse nachweisen kann)

AVG § 45 Abs 2 (Beweiswürdigung; zwei einander widersprechende Gutachten)

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