NAG 2005: § 21 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; Erstantrag; Tod des österreichischen Ehegatten nach Antragstellung; Abwarten der Entscheidung im Ausland)
VwGH 2006/18/0309, 8. 11. 2006
Die Bf bestreitet nicht, sich seit ihrer am 20. 4. 2001 aufgrund eines Visums C erfolgten Einreise in Österreich aufzuhalten und bisher noch nie über einen Aufenthaltstitel verfügt zu haben. Die - unbekämpfte - Ansicht der bel Beh, dass es sich beim verfahrensgegenständlichen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung um einen Erstantrag handelt, ist unbedenklich.