NÖ SozialhilfeG 2000: § 38 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz, wenn Hilfeempfänger zu hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangt; Ersparnisse, gleichgültig aus welcher Quelle, sind als Vermögen zu behandeln; Nachzahlung von Familienbeihilfe)
2003/10/0203, 31. 5. 2006