TKG 2003: § 42 Abs 1 (Auferlegung von Verpflichtungen an Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht betreffend Kostendeckung und Entgeltkontrolle einschließlich kostenorientierter Entgelte)
§ 42 Abs 2 (bei Auferlegung kostenorientierter Entgelte Beweislast des Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht)