B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Unabhängige Verwaltungssenate, Beschwerden wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt)
AVG: §§ 67a Abs 1 Z 2, 67c (ebenso)
SPG: § 89 Abs 1 (Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten; Sonderfall der Dienstaufsichtsbeschwerde; Bekämpfung von faktischen Amtshandlungen auch unter dem Gesichtspunkt einer Richtlinienverletzung)