VO (EWG) 881/92 : Art 5 Abs 4 (Gemeinschaftslizenz; Pflicht, eine beglaubigte Abschrift im Fahrzeug mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen, zwei selbstständige Tatbestände)
GütbefG: § 7 Abs 1 (Berechtigungen zur Güterbeförderung über die Grenze)
§ 9 Abs 2 (Pflicht des Lenkers zum Mitführen der Nachweise iSd § 7 Abs 1 und zum Vorzeigen; zwei selbstständige Verpflichtungen; Übertretung des Nichtmitführens konsumiert jene des Nichtvorzeigens)