FrG 1997: § 14 Abs 2 (Versagung einer Niederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; weitere Aufenthaltserlaubnis; begünstigter Drittstaatsangehöriger; humanitäre Gründe)
2005/18/0206, 18. 5. 2006
Der Bf meint zunächst, er sei aufgrund seiner Aufenthaltserlaubnis für „Künstler“ zur Inlandsantragstellung berechtigt.