FrG 1997: § 33 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel; Ausweisung bei nicht rechtmäßigen Aufenthalt)
§ 36 Abs 1 und Abs 2 Z 8 (Aufenthaltsverbot gegen Fremden; Annahme der Gefährdung öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit aufgrund bestimmter Tatsachen; Zuwiderlaufen von öffentlichen Interessen; bestimmte Tatsache: illegale Beschäftigung)