Oö BauO 1994: § 30 Abs 6 (Baubewilligungsantrag, Abweisung ohne Durchführung einer Bauverhandlung)
§ 45 Abs 1 (Neuplanungsgebiete, Verordnung des Gemeinderates)
§ 45 Abs 2 (Ausnahmen vom Verbot der Erteilung von Baubewilligungen in Neuplanungsgebieten)