Wr AWG: § 45 Abs 2 (Beseitigungsauftrag; Frage der Zulässigkeit der Erlassung eines Beseitigungsauftrages auch gegen den Masseverwalter hat nichts mit der Frage der Einordnung der Ersatzvornahmekosten als Masse- oder Konkursforderung zu tun)
VVG: § 4 Abs 1 (Ersatzvornahme)