AVG: § 66 Abs 4 (Berufung, Entscheidung, Sache iSd § 66 Abs 4; unzulässige Berufung eines nicht legitimierten Einzelrechtsnachfolgers, Zuständigkeit der Berufungsbehörde nur zur Zurückweisung, nicht zur Sacherledigung)
VwGG: § 42 Abs 2 Z 2 (Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit; wie vorhin)