VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikts; gesetzliche Verschuldensvermutung; Kontrolle der Einhaltung der vom Arbeitgeber erteilten Weisungen muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen)
§ 21 (absehen von der Strafe)
2005/09/0073, 4. 9. 2006
VStG: § 5 Abs 1 zweiter Satz (Schuld, Ungehorsamsdelikts; gesetzliche Verschuldensvermutung; Kontrolle der Einhaltung der vom Arbeitgeber erteilten Weisungen muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen)
§ 21 (absehen von der Strafe)
2005/09/0073, 4. 9. 2006