VStG: § 5 Abs 1 (Schuld, Ungehorsamsdelikt; Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften, Behauptetes eigenmächtiges Handeln von Arbeitnehmern, ausreichendes Kontrollsystem, keines)
§ 9 Abs 1 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; juristische Person, Mehrzahl zur Vertretung nach außen Berufener, kumulative Verantwortlichkeit)