VwGG: § 42 Abs 2 Z 3 lit c (Erkenntnis, Verletzung von Verfahrensvorschriften,Grenzen der Sachverhaltsprüfung durch VwGH, im Fall einer schlüssigen Beweiswürdigung keine Umwürdigung durch den VwGH)
2006/09/0030, 4. 9. 2006
Der Bf stellt den Feststellungen der bel Beh eine eigene Sachverhaltsdarstellung gegenüber, ohne dass dargelegt würde, aus welchen Gründen die Beweiswürdigung der bel Beh unschlüssig, dh unzureichend, widersprüchlich oder unvollständig wäre. Einer solchen Darlegung bedürfte es aber, da die Beweiswürdigung der bel Beh nicht schon mit der Behauptung mit Erfolg angegriffen werden kann, dass auch ein anderes (gegenteiliges) Ergebnis schlüssig begründbar gewesen wäre. Der VwGH ist nämlich nicht befugt, an die Stelle einer schlüssigen Beweiswürdigung der bel Beh eine andere, wenngleich ebenso schlüssige Beweiswürdigung zu setzen. Abweisung.