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VwGH 2003/03/0074, 12. 9. 2006 (Verfassungsrecht)

JudikaturVerfassungsrechtZfV 2007/1630ZfV 2007, 719 Heft 3 v. 13.8.2007

B-VG: Art 101 (Landesverwaltung, Landesregierung; Ausgliederung hoheitlicher Aufgaben, Grenzen)

NÖ FischereiG 2001: § 29 Abs 2 (NÖ Landesfischereiverband, Körperschaft des öffentlichen Rechts; Wahrnehmung einzelner hoheitlicher Aufgaben außerhalb des Kernbereiches der staatlichen Verwaltung, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Art der Ausgliederung)

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