AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, begründete Furcht vor Verfolgung; Afghanistan, Schutzfähigkeit des Staates, Zugehörigkeit zur Volksgruppe der Tadschiken, Risiko seitens eines Machthabers wegen vergeblicher Brautwerbung, kombinierte Betrachtungsweise hinsichtlich verschiedener Risiken)
2006/19/0065 bis 0068,19. 10. 2006